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Leasingvarianten

Je nach Bedürfnis, Anforderungen, Dauer und Flexibilität sind zwei Leasingvarianten zu unterscheiden: Das Operative Leasing und das Finanzierungsleasing. Im Kern lassen sich die Unterschiede wie folgt darlegen:  

 

Operatives Leasing:

  • Keine oder sehr kurze Vertragslaufzeit mit flexiblen Kündigungsmöglichkeiten für Leasinggeber und Leasingnehmer
  • Ziel ist eine kurzfristige und zeitlich befristete Beschaffung, z. B. zur Überbrückung von Kapazitätsengpässen
  • Standard-Leasingobjekte ohne Berücksichtigung individueller Kundenanforderungen (z. B. Pkw, Lkw, Container)
  • Wartung, Instandhaltung und Objektrisiko verbleiben beim Leasinggeber
  • Leasingraten werden als Betriebsausgaben behandelt  

 

Finanzierungsleasing:

  • Feste, mehrjährige Vertragslaufzeit (min. 40 % und max. 90 % der steuerlichen AfA-Dauer) ohne Kündigungsrecht
  • Beauftragung des Herstellers/Vorlieferanten durch den Leasingnehmer entsprechend den individuellen Objektanforderungen
  • Investitionsrisiko sowie Werterhaltungspflicht (Instandhaltung, Wartung/Reparatur, Versicherung) liegen beim Leasingnehmer
  • Bilanzierung i. d. R. beim Leasinggeber
  • Leasingraten werden als Betriebsausgaben behandelt

Leasing

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Gut zu wissen

 Der zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer vereinbarte Leasingvertrag ist aufgrund seiner Ausgestaltung als atypischer Mietvertrag zu verstehen, da Sach- und Preisgefahr beim Leasingnehmer liegen.