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Leasingvarianten
Je nach Bedürfnis, Anforderungen, Dauer und Flexibilität sind zwei Leasingvarianten zu unterscheiden: Das Operative Leasing und das Finanzierungsleasing. Im Kern lassen sich die Unterschiede wie folgt darlegen:
Operatives Leasing:
- Keine oder sehr kurze Vertragslaufzeit mit flexiblen Kündigungsmöglichkeiten für Leasinggeber und Leasingnehmer
- Ziel ist eine kurzfristige und zeitlich befristete Beschaffung, z. B. zur Überbrückung von Kapazitätsengpässen
- Standard-Leasingobjekte ohne Berücksichtigung individueller Kundenanforderungen (z. B. Pkw, Lkw, Container)
- Wartung, Instandhaltung und Objektrisiko verbleiben beim Leasinggeber
- Leasingraten werden als Betriebsausgaben behandelt
Finanzierungsleasing:
- Feste, mehrjährige Vertragslaufzeit (min. 40 % und max. 90 % der steuerlichen AfA-Dauer) ohne Kündigungsrecht
- Beauftragung des Herstellers/Vorlieferanten durch den Leasingnehmer entsprechend den individuellen Objektanforderungen
- Investitionsrisiko sowie Werterhaltungspflicht (Instandhaltung, Wartung/Reparatur, Versicherung) liegen beim Leasingnehmer
- Bilanzierung i. d. R. beim Leasinggeber
- Leasingraten werden als Betriebsausgaben behandelt
Gut zu wissen
Der zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer vereinbarte Leasingvertrag ist aufgrund seiner Ausgestaltung als atypischer Mietvertrag zu verstehen, da Sach- und Preisgefahr beim Leasingnehmer liegen.