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Es geht auch ohne Hausbank
Bürgschaften / Kautionsversicherung
Die Bürgschaft ist ein Vertrag, bei dem sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (des so genannten Hauptschuldners) verpflichtet, für die Erfüllung dessen Verbindlichkeiten einzustehen. Der Gläubiger will sich durch die Bürgschaft im Falle einer Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners absichern.
Bürgschaften / Avale über die Bank
Banken übernehmen traditionell Bürgschaften / Avale und rechnen das daraus entstehende (theoretische) Obligo auf die Gesamtkreditlinie des Schuldners. Damit ist ein Teil der Kreditlinie nicht mehr für Betriebsmittel-bzw Barmittelkredite oder andere Finanzierungen verfügbar.
Alternative Lösungen
Das KREDITVERSICHERUNGSKONTOR entwickelt für Sie gern alternative Lösungen. Kommen Sie in Kooperation, aber ohne Inanspruchnahme Ihrer Hausbank, zu einer geeigneten Bürgschaft / Aval – und gewinnen Sie neue Spielräume für Ihren Kontokorrentbereich!
Gut zu wissen
Im Gegensatz zu gegenseitigen Verträgen, bei denen beide Parteien berechtigt und verpflichtet werden, ist die Bürgschaft ein einseitig verpflichtender Vertrag. Der Gläubiger wird nur berechtigt, der Bürge nur verpflichtet. Dem Gläubiger entstehen aus dem Vertrag keine Pflichten.
Mit dem KREDITVERSICHERUNGSKONTOR erfolgreich bleiben
Wir sind der starke Partner an Ihrer Seite
Papier ist geduldig: Gerne möchten wir Ihnen unser Engagement und unsere langjährige Erfahrung zu diesem Thema unter Beweis stellen.
Sprechen Sie uns an. Sie werden es nicht bereuen!