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Klassische Bürgschaften
Mängelgewährleistungsbürgschaften: (Bürgschaften für Mängelansprüche)
Der Bürge haftet für Mängelgewährleistungsansprüche nach Fertigstellung des Gewerks, nach Insolvenz des Auftragnehmers/Schuldners. Durch das Herauslegen der Bürgschaft ist der Auftraggeber i. d. R. bereit, dem Auftragnehmer auch den Einbehalt für Gewährleistungsansprüche auszuzahlen.
Vertragserfüllungsbürgschaften
Der Bürge haftet, wenn der Auftragnehmer aufgrund Insolvenz den Werkvertrag nicht durchführen kann und durch die Suche eines neuen Auftragnehmers Mehrkosten für den Auftraggeber entstehen. Kann auch in Kombination mit einer Bürgschaft für Mängelansprüche abgeschlossen werden.
Anzahlungsbürgschaften / Vorauszahlungsbürgschaften
Im Falle das der Auftragnehmer eine Anzahlung verlangt bzw. benötigt, entsteht für den Auftraggeber das Risiko, das der angezahlte Betrag im Falle der Insolvenz des Auftragnehmers in der Insolvenzmasse untergeht. Durch die Anzahlungsbürgschaft springt in solchen Fällen der Bürge ein und entschädigt den Auftraggeber.
Bürgschaften für Altersteilzeit (ATZ-Bürgschaft)
Seit dem 1. Juli 2004 verlangt das Altersteilzeitgesetz von Arbeitgebern die Absicherung der Wertguthaben ihrer Arbeitnehmer mit einer Altersteilzeitregelung. Hierfür bieten wir den Unternehmen mit der Stellung von Bürgschaften die passende Lösung an.
Absicherung von Zeitguthaben
Nach vielen tariflichen und betrieblichen Vereinbarungen sowie nach dem Sozialgesetzbuch sind Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen flexibler Arbeitszeitregelungen auf Ausgleichskonten entstehende Zeitguthaben der Mitarbeiter abzusichern.
Insolvenzabsicherungen für Reiseveranstalter
Gemäß § 651k BGB müssen Anbieter von Pauschalreisen – im Fall ihrer Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz – ihren Kunden gegenüber die Absicherung des gezahlten Reisepreises nachweisen. Als Nachweis einer Insolvenzabsicherung dient die Ausgabe von Sicherungsscheinen an die Reisenden.
Bürgschaften für Warenlieferungen
Sichert den Lieferanten von Waren gegen den Zahlungsausfall des Kunden ab (umgedrehte WKV).
Mietbürgschaften / Mietavale
Die Bürgschaft gilt als Kaution des Mieters für Ansprüche des Vermieters. Barmittel müssen somit nicht mehr eingesetzt werden, ebenso entfällt eine Belastung der Kreditlinie bei der Bank.
Gut zu wissen
Im Gegensatz zu gegenseitigen Verträgen, bei denen beide Parteien berechtigt und verpflichtet werden, ist die Bürgschaft ein einseitig verpflichtender Vertrag. Der Gläubiger wird nur berechtigt, der Bürge nur verpflichtet. Dem Gläubiger entstehen aus dem Vertrag keine Pflichten.