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Übrigens: Keine Bürgschaften, aber mit den Bürgschaften verwandt sind die Garantien (im Unterschied zum Bürgschaftsvertrag begründet der Garantievertrag eine selbständige neue Verbindlichkeit), der Kreditauftrag, die Patronatserklärung sowie der Schuldbeitritt.
Gut zu wissen
Im Gegensatz zu gegenseitigen Verträgen, bei denen beide Parteien berechtigt und verpflichtet werden, ist die Bürgschaft ein einseitig verpflichtender Vertrag. Der Gläubiger wird nur berechtigt, der Bürge nur verpflichtet. Dem Gläubiger entstehen aus dem Vertrag keine Pflichten.